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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

1.1 Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Geschäftsbeziehung zwischen der Grena Electronics GmbH („Verkäufer“) und unseren Kunden („Käufer“). Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur bei unserer schriftlichen Zustimmung.

1.2 Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie nachträgliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer gültig.

1.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Vertragsschluss und Lieferumfang

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2.2 Unsere Lieferungen und Leistungen basieren ausschließlich auf der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.3 Konstruktions-, Material- und Herstellungsänderungen bleiben vorbehalten, sofern sie nicht Preis, wesentliche Merkmale oder Lieferzeiten beeinflussen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise sind in Euro angegeben und umfassen die Standardverpackung. Die Lieferbedingungen variieren je nach Bestellwert und Lieferort.

3.2 Zusätzliche Fracht- und Verpackungskosten trägt der Käufer.

3.3 Preisänderungen aufgrund von Steuer- oder Zolländerungen bleiben vorbehalten.

3.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

3.5 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen.

3.6 Die Annahme von Wechseln bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

3.7 Bei wesentlichen Verschlechterungen der Käuferverhältnisse können wir Sicherheiten oder Vorauszahlung verlangen.

4. Lieferung

4.1 Lieferbedingungen sind in Punkt 3.1 definiert.

4.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung und hängt von der Klärung aller Details ab.

4.3 Teillieferungen sind zulässig.

4.4 Lieferfristverlängerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind möglich.

4.5 Bei Lieferverzögerungen durch den Käufer können Lagerkosten berechnet werden.

4.6 Bei Lieferverzug ist eine Nachfrist von mindestens drei Wochen zu setzen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

5.2 Wiederverkäufer dürfen die Ware im normalen Geschäftsbetrieb weiterveräußern, müssen aber unsere Eigentumsvorbehalte weitergeben.

5.3 Bei Zahlungsverzug können wir die Ware zurückfordern.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware versandt oder abgeholt wird.

6.2 Eine Transportversicherung wird nur auf Wunsch und Kosten des Käufers abgeschlossen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Gewährleistung erfolgt gemäß gesetzlicher Vorschriften.

7.2 Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt schriftlich gemeldet werden.

7.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nachbesserung oder Ersatz.

7.4 Unsere Haftung ist auf den Kaufpreis der betreffenden Ware begrenzt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

8.1 Ansprüche gegen den Lieferanten sind nur mit dessen Zustimmung übertragbar.

8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3 Gerichtsstand ist Fulda.